(Nachfolgen Prof. Harald Eberhard und Prof. Georg Lienbacher) - § 98 UG
An der WU Wirtschaftsuniversität Wien sind zwei Universitätsprofessuren[1] für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht am Department für Öffentliches Recht und Steuerrecht zu besetzen. Gesucht werden zwei in diesem Fachgebiet nach internationalen Standards wissenschaftlich hervorragend ausgewiesene Persönlichkeiten.
Die WU Wirtschaftsuniversität Wien vereint Exzellenz und Verantwortung. Die seltene Dreifach-Akkreditierung bei EQUIS, AACSB und AMBA bürgt für höchste Qualität der Lehre und Forschung im Bereich Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsrecht. In der Forschung zeichnet sich die WU durch Vielfalt aus, die es erlaubt, komplexe Fragestellungen auch disziplinenübergreifend zu behandeln.
Die WU legt großen Wert auf Internationalität und fördert die Mobilität von Faculty und Studierenden. Darüber hinaus ist sie sich ihrer Rolle als verantwortungsvolle Universität bewusst und sorgt für Barrierefreiheit und familienfreundliche Arbeitsstrukturen und bekennt sich zu Chancengerechtigkeit und zum Prinzip der Nachhaltigkeit.
Das Department für Öffentliches Recht und Steuerrecht betreut in Lehre und Forschung die Bereiche Öffentliches Recht (einschließlich Straf-, Europa- und Völkerrecht) und Steuerrecht. Das Department ist eine führende Einrichtung des österreichischen und internationalen Steuerrechts, des österreichischen und europäischen Öffentlichen Rechts, des Wirtschaftsstrafrechts, des Europarechts und des Internationalen Rechts im deutschsprachigen Raum und im internationalen Umfeld. Das Department betreut insbesondere die öffentlich-rechtlichen Kernbereiche des rechtswissenschaftlichen Studiums mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht sowie einschlägige Lehrveranstaltungen in Bachelor- und Masterstudien mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung.
Die ausgeschriebenen Stellen von 2 Universitätsprofessuren für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht (Österreichisches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht einschließlich seiner Grundlagen) sind dem Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht (IOER) zugeordnet.
Qualifikationen
Von dem neuen Professor*der neuen Professorin wird erwartet, dass er*sie als Forscher*in im Fachgebiet der Professur nach internationalen Standards hervorragend ausgewiesen ist und ein ausgezeichnetes Qualifikationsprofil vorweisen kann. Die Qualifikationen der Bewerber*innen werden unter Berücksichtigung des akademischen Alters auf Basis der folgenden Faktoren bewertet:
a) eine fundierte wissenschaftliche Qualifikation (Habilitation oder gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifikation im Fach Verfassungs- und Verwaltungsrecht)
b) eine nach internationalen Standards hervorragende Reputation für exzellente Forschung im einschlägigen Bereich, dem akademischen Alter entsprechend, insbesondere im Hinblick auf Publikationen in monografischer Form und in führenden wissenschaftlichen Zeitschriften, Kommentaren und Sammelwerken des Fachgebiets;
c) exzellente Lehrleistung auf Bachelor-, Master-, (allenfalls Diplom-) und/oder Doktorats-Ebene sowie im Bereich Executive Education;
e) Kompetenz im Bereich des Gender and Diversity Management.
Erwartungen
Es wird Lehre auf allen Ebenen (Bachelor-, Master- und PhD-/Doktoratsstudien sowie Executive Education) auch in Distanz- und schwerpunktmäßig in Präsenzlehre erwartet. Die Lehrverantwortung beträgt acht Semesterwochenstunden.
Der Schwerpunkt der Professuren liegt auf der Mitwirkung im öffentlich-rechtlichen Lehrprogramm insbesondere in den wirtschaftsrechtlichen, aber auch in den wirtschaftswissenschaftlichen Studien der WU (Bachelor-, Master- und Doktoratsstudium einschließlich der englischsprachigen Studien); daneben wird die Bereitschaft zur Mitwirkung in der Executive Education und zur aktiven Weiterentwicklung der akademischen Programme erwartet. Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, Lehrveranstaltungen deutsch- und englischsprachig anzubieten. Darüber hinaus wird die Betreuung von Bachelorarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen erwartet. Bereitschaft zu einer auch international ausgerichteten Tätigkeit sowie zur Einwerbung von Forschungsmitteln werden jedenfalls vorausgesetzt.
Von dem neuen Professor*der neuen Professorin wird erwartet, dass er*sie seine*ihre Forschungstätigkeit im Bereich des österreichischen und europäischen Öffentlichen Rechts einschließlich seiner Grundlagen entfaltet und dabei einen gewissen Schwerpunkt im Öffentlichen Wirtschaftsrecht setzt.
Ferner wird von dem neuen Professor*der neuen Professorin die Mitwirkung an den universitären Selbstverwaltungs- und Third-Mission-Aktivitäten erwartet.