An der WU (Wirtschaftsuniversität Wien) ist eine Universitätsprofessur[1] für Immaterialgüterrecht am Institut für Unternehmensrecht, Department für Privatrecht zu besetzen. Gesucht wird eine international auf diesem Fachgebiet wissenschaftlich ausgewiesene Persönlichkeit. Abhängig von deren akademischer Qualifikation kann das Arbeitsverhältnis befristet, mit der Möglichkeit auf unbefristete Verlängerung, oder aber von vorneherein unbefristet abgeschlossen werden.[2]
Die WU (Vienna University of Economics and Business) vereint Exzellenz und Verantwortung. Die seltene Dreifach-Akkreditierung bei EQUIS, AACSB und AMBA bürgt für höchste Qualität der Lehre und Forschung im Bereich Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsrecht. In der Forschung zeichnet sich die WU durch Vielfalt aus, die es erlaubt, komplexe Fragestellungen disziplinenübergreifend zu behandeln.
Die WU legt großen Wert auf Internationalität und fördert die Mobilität von Faculty und Studierenden. Darüber hinaus ist sie sich ihrer Rolle als verantwortungsvolle Universität bewusst und sorgt für Barrierefreiheit und familienfreundliche Arbeitsstrukturen und bekennt sich zu Chancengerechtigkeit und zum Prinzip der Nachhaltigkeit.
Das Institut für Unternehmensrecht ist Teil des Departments für Privatrecht, das aus den drei Instituten Zivil- und Zivilverfahrensrecht, Unternehmensrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht besteht. Das Department deckt das gesamte private Wirtschaftsrecht ab. Am Institut für Unternehmensrecht werden vor allem unternehmensrechtliche und unternehmensnahe zivilrechtliche Fragen in Forschung und Lehre bearbeitet. Das Institut für Unternehmensrecht ist vornehmlich im Bachelor- und Masterstudium Wirtschaftsrecht, ergänzend im PhD-Studium, sowie in einschlägigen Lehrveranstaltungen in Bachelor- und Masterstudien mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung aktiv; zudem auch in der Lehre an der Executive Academy der WU. Das Institut für Unternehmensrecht zählt zu den führenden Forschungseinrichtungen im Bereich des Unternehmensrechts in Österreich und im deutschsprachigen Raum und pflegt zahlreiche Forschungskooperationen mit in- und ausländischen Universitäten.
Qualifikationen
Von dem neuen Professor*der neuen Professorin wird erwartet, dass er*sie international als Forscher*in im Fachgebiet der Professur ausgewiesen ist und ein ausgezeichnetes Qualifikationsprofil vorweisen kann. Die Qualifikationen der Bewerber*innen werden unter Berücksichtigung des akademischen Alters bewertet:
a) Eine fundierte wissenschaftliche Qualifikation (z.B. Doktorat/PhD, Habilitation) im Unternehmensrecht oder einem verwandten Fachgebiet;
b) eine hervorragende nationale und internationale Reputation für exzellente Forschung im Bereich Immaterialgüterrecht und Informationsrecht, dem akademischen Alter entsprechend, insbesondere im Hinblick auf Publikationen in führenden wissenschaftlichen Zeitschriften des Fachgebiets;
c) exzellente Lehrleistung zum österreichischen und zum europäischen Recht auf Bachelor, Master, (allenfalls Diplom) und/oder Doktorats-Ebene sowie im Bereich Executive Education;
d) nachgewiesene nationale und internationale Erfahrung;
e) nachgewiesene Erfolge in der Einwerbung von Forschungsmitteln;
g) Kompetenz im Bereich des Gender and Diversity Management;
h) Verbindung mit Praxis und Erfahrung mit wissenschaftlichen und/oder praktischen (interdisziplinären) Forschungsgruppen.
Erwartungen
Es wird Lehre auf allen Ebenen (Bachelor-, Master- und PhD-/Doktoratsstudien sowie Executive Education) erwartet. Die Lehrverantwortung beträgt acht Semesterwochenstunden.
Erwartet wird die Vertiefung des Forschungsschwerpunktes Immaterialgüterrecht und Informationsrecht und insbesondere Bereitschaft zur Lehre ab Oktober 2025 zum österreichischen und europäischen Immaterialgüter- und Unternehmensrecht.
Ferner wird von dem neuen Professor*der neuen Professorin die Mitwirkung an den universitären Selbstverwaltungs- und Third Mission-Aktivitäten, insbesondere mit der österreichischen Community, und besonders anwendungsorientierte Forschung erwartet.