Universitätsprofessur für Zivilrecht und ein weiteres Fach

An der WU Wirtschaftsuniversität Wien ist am Department für Privatrecht eine Universitätsprofessur1 für Zivilrecht und ein weiteres am Institut vertretenes Fach (Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht, Bank- und Versicherungsrecht) zu besetzen.
Gesucht wird eine in den jeweiligen Fachgebieten nach internationalen Standards wissenschaftlich hervorragend ausgewiesene Persönlichkeit. Abhängig von deren bisherigen Werdegang kann das Arbeitsverhältnis befristet auf 5 Jahre mit der Möglichkeit auf unbefristete Verlängerung oder aber von vorneherein unbefristet abgeschlossen werden.2

Die WU Wirtschaftsuniversität Wien vereint Exzellenz und Verantwortung. Die seltene Dreifach-Akkreditierung bei EQUIS, AACSB und AMBA bürgt für höchste Qualität der Lehre und Forschung im Bereich Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsrecht. In der Forschung zeichnet sich die WU durch Vielfalt aus, die es erlaubt, komplexe Fragestellungen disziplinenübergreifend zu behandeln.

Die WU legt großen Wert auf Internationalität und fördert die Mobilität von Faculty und Studierenden. Darüber hinaus ist sie sich ihrer Rolle als verantwortungsvolle Universität bewusst und sorgt für Barrierefreiheit und familienfreundliche Arbeitsstrukturen und bekennt sich zu Chancengerechtigkeit und zum Prinzip der Nachhaltigkeit.

Diversität und Inklusion sind der WU ein großes Anliegen. Wir laden daher insbesondere Frauen ein, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen. Personen mit Behinderung unterstützen wir in allen Phasen des Bewer-bungsprozesses. Die Qualifikationen der Bewerber*innen werden unter Berücksichtigung des akademischen Alters bewertet.

Die WU wurde mit dem Zertifikat des Audits hochschuleundfamilie ausgezeichnet und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an. Für nähere Informationen besuchen Sie bitte www.wu.ac.at/karriere/jobportal.

Weitere Details zur Ausschreibung einschließlich des Qualifikationsprofils finden Sie unter: www.wu.ac.at/jobs.
 

Qualifikationen

Von dem neuen Professor*der neuen Professorin wird erwartet, dass er*sie hervorragend als Forscher*in ausgewiesen ist und ein ausgezeichnetes Qualifikationsprofil vorweisen kann. Die Qualifikationen der Bewerber*innen werden unter Berücksichtigung des akademischen Alters auf Basis der folgenden Faktoren bewertet:
  • eine hervorragende wissenschaftliche Qualifikation im Zivilrecht (bei Bewerber*innen aus dem DACH-Raum: Habilitation; bei Bewerber*innen aus einem wissenschaftlichem Umfeld, in dem eine Habilitation nicht vorgesehen ist, eine der Habilitation gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifikation) und einem weiteren am Institut vertretenen Fach (Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht, Bank- und Versicherungsrecht; bevorzugt Habilitation, sonst eine der Habilitation gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifikation);
  • für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach § 98 UG die Innehabung einer senior faculty-Position an einer anderen Forschungseinrichtung
  • eine nach internationalen Standards hervorragende Reputation für exzellente Forschung im Bereich Zivilrecht und einem weiteren am Institut vertretenen Fach, dem akademischen Alter entsprechend;
  • exzellente bisherige Lehrleistung auf Bachelor-, Master-, (allenfalls Diplom-) und/oder Doktorats-Ebene sowie im Bereich Executive Education;
  • Engagement bei der Einwerbung von Forschungsmitteln;
  • Führungskompetenz;
  • Kompetenz im Bereich des Gender and Diversity Management.

Erwartungen

Erwartet wird die Bereitschaft zur gemeinsamen Gestaltung des Forschungsprofils des Instituts, Beteiligung an gemeinsamen Aktivitäten in Forschung, Lehre und Third Mission, besonderes Engagement bei der Ausbildung des akademischen Nachwuchses sowie besonderes Engagement in der Lehre auf allen Ebenen (Bachelor-, Master- und PhD-/Doktoratsstudien sowie Executive Education) ab Oktober 2026. Die Lehrverantwortung beträgt acht Semesterwochenstunden.
 
Ferner wird von dem neuen Professor*der neuen Professorin die Mitwirkung an den universitären Selbstverwaltungs- und Third-Mission-Aktivitäten erwartet.

Bewerbung

An der WU wird Leistung im Kontext der jeweiligen Biografie und in Relation zu den Möglichkeiten einer Person, diese Leistung zu erbringen, berücksichtigt. Damit wird anerkannt, dass wissenschaftliche Leistungen in unterschiedliche Lebensläufe eingebettet sind. Qualifikationen werden im Sinne der Chancengerechtigkeit unter Berücksichtigung des akademischen Alters bewertet: D.h. es werden biografische Faktoren wie reduziertes Beschäftigungsausmaß oder Unterbrechung der Erwerbstätigkeit aufgrund von Pflege, Kinderbetreuung, anderen Funktionen innerhalb und außerhalb von Universitäten etc. berücksichtigt. Abhängig von der akademischen Qualifikation des Bewerbers*der Bewerberin kann das Arbeitsverhältnis befristet, mit der Möglichkeit auf unbefristete Verlängerung oder aber von vorneherein unbefristet abgeschlossen werden.

Sie haben die Möglichkeit, personenbezogene Daten in Ihrer Bewerbung anzugeben. Die WU versichert, dass sämtliche Daten, die Sie an uns im Zuge der Bewerbung übermitteln, vertraulich behandelt werden. Alle mit dem Berufungsverfahren befassten Personen unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

Bewerber*innen werden gebeten, ihre Bewerbung und alle relevanten Dokumente (jedenfalls Motivationsschreiben, akademischer Lebenslauf, Bezugnahme auf die Kriterien des Ausschreibungstextes) an den Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien, 1020 Wien, Welthandelsplatz 1, zu richten und auf der Webseite hochzuladen.

Bitte bewerben Sie sich über das WU Online Recruiting Tool bis spätestens 09.12.2025.

Für weitere inhaltliche Details zu dieser Position kontaktieren Sie bitte Professor Stefan Perner, Vorstand des Departments für Privatrecht, telefonisch unter ++43-1-31336-6610 oder per E-Mail an stefan.perner@wu.ac.at oder Professor Martin Spitzer, Vorstand des Instituts für Zivil- und Zivilverfahrensrecht, telefonisch unter ++43-1-31336-5666 oder per E-Mail an martin.spitzer@wu.ac.at.

Fragen zum Bewerbungsprozess richten Sie bitte an die Stabstelle für Berufungsangelegenheiten per E-Mail an prof.application@wu.ac.at.

Bitte beachten Sie: Ausschließlich Online-Bewerbungen über unser Recruiting Tool werden berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber haben sich in ihrer Bewerbung jedenfalls auf alle Kriterien des Ausschreibungstextes, insbesondere auf die Punkte A) Qualifikationsprofil und B) Erwartungen zu beziehen. Die WU Wirtschaftsuniversität Wien sieht die Bezugnahme auf diese zwei Punkte als Pflichtteil Ihrer Bewerbung vor. Bei Fehlen des Pflichtteils wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.

1 Angestellte/r gemäß Verwendungsgruppe A 1 laut Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten, jährliches Mindestentgelt € 92.460,20 brutto; das tatsächlich zur Auszahlung gelangende jährliche Bruttogehalt ist verhandelbar.

2 Das Ausmaß der Befristung ist Gegenstand einer Prüfung des Qualifikationsprofils, siehe A).